I.
Am 28.07.1972 verstarb in den Räumen der Stadtverwaltung Meinerzhagen der Erblasser .
Vor dem Staatlichen Notariat in schlug am 13.10.1972 die einzige Tochter des Erblassers Frau die Erbschaft aus.
Von den sechs Kindern der Frau schlug am 13.10.1972 die Tochter, geb., die Erbschaft vor dem Staatlichen Notariat in aus.
Zugunsten der fünf anderen Enkel des Erblassers, nämlich wurde am 06.11.1973 ein gemeinschaftlicher Erbschein durch das Staatliche Notariat erteilt.
Am 10.06.1977 erteilte das Amtsgericht Meinerzhagen einen Erbschein zugunsten der Tochter .
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