AG Limburg - Beschluß vom 04.01.2001 (3 XVI 10/99) - DRsp Nr. 2002/6331
AG Limburg, Beschluß vom 04.01.2001 - Aktenzeichen 3 XVI 10/99
DRsp Nr. 2002/6331
Kann ein Kind weiter in seiner Pflegefamilie verbleiben, fehlt es an dem Erfordernis, daß das Kind ohne Adoption nicht in einer Familie aufwachsen könnte und hierdurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.