Abweichende Kindergeldbewilligungen verschiedener Dienststellen; Wohnsitz des studierenden Kindes
FG Berlin, Urteil vom 09.03.2000 - Aktenzeichen 4 K 4412/97
DRsp Nr. 2005/20297
Abweichende Kindergeldbewilligungen verschiedener Dienststellen; Wohnsitz des studierenden Kindes
Eine Kindergeldbewilligung der für den Stiefvater des Kindes zuständigen Dienststelle bindet nicht im Rechtsstreit des Kindesvaters mit dem für ihn zuständigen Arbeitsamt. (Rechtswidrige) Weisungen des Bundesamtes für Finanzen entfalten im finanzgerichtlichen Verfahren keine Wirkung.