I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Marburg vom 23. Oktober 2012 wie folgt abgeändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, ab dem Monat August 2012 an das Kind A, monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 115 % des Mindestunterhalts nach § 1612 a BGB in Verbindung mit Art.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|