I.
Die Parteien streiten um den Versorgungsausgleich.
Die Ehegatten, die am 7. März 1988 miteinander die Ehe geschlossen haben, lebten im Güterstand der Gütergemeinschaft, die noch nicht auseinandergesetzt ist. Der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin, geb. 3. August 1963) wurde dem Ehemann (Antragsgegner, geb. am 4. Februar 1962) am 31. März 2001 zugestellt. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe durch Verbundurteil geschieden (insoweit rechtskräftig) und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
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