I.
Der Antragsgegner ist Vater des am 26.05.1990 geborenen, für den eine Beistandschaft durch das besteht.
Mit Urkunde vom 23.08.1994 verpflichtete sich der Antragsgegner vor dem Jugendamt, für seinen Sohn den Regelunterhalt zuzüglich eines Zuschlags von 53 % abzüglich der Hälfte des staatlichen Kindergeldes zu zahlen.
Mit Schriftsatz vom 07.04.2000 hat das Jugendamt beim Amtsgericht - Familiengericht - Weißwasser beantragt, diesen Vollstreckungstitel im vereinfachten Verfahren gemäß Artikel
Nachdem sich der Antragsgegner am Verfahren I. Instanz nicht beteiligt hat, hat das Familiengericht am 07.03.2001 einen entsprechenden Beschluss gefasst und dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dieser Beschluss ist dem Antragsgegner am 09.03.2001 zugestellt worden.
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