A.
Der Kläger begehrt Herabsetzung titulierten Kindesunterhalts ab Januar 2004.
Der Kläger ist der Vater der am .... 1990 geborenen Beklagten zu 1. und der am ... 1991 geborenen Beklagten zu 2. Durch Jugendamtsurkunden vom 14.12.2000 verpflichtete sich der Kläger, für jede der Beklagten monatlichen Unterhalt in Höhe von 107 % des Regelbetrages abzüglich 135 DM Kindergeldanteil zu zahlen.
Der Kläger ist wieder verheiratet. Aus seiner zweiten Ehe ist das Kind B..., geboren am ... 2003, hervorgegangen.
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