I.
Die Parteien (Antragsteller geboren am ... 1935 und Antragsgegnerin geboren am ... 1942) haben am ... 1985 geheiratet. Die Antragsgegnerin ist von Beruf Ärztin. Sie bezieht seit 1. Februar 2005 vorgezogenes Altersruhegeld. Der Antragssteller hat bis September 1975 versicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Aus dieser Zeit bezieht er eine Rente. Seit Oktober 1975 war er durchgängig selbständig als freier Handelsvertreter tätig. Der Scheidungsantrag seiner Ehefrau wurde ihm am 11. Juli 2001 zugestellt.
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