Autor: Mainz-Kwasniok |
Ein Ehevertrag setzt sich zusammen aus einem Grundaufbau (Personalien, Geschäftsgrundlage, Geltungsdauer etc.), der die inhaltlichen Regelungen umrahmt. Der Grundaufbau ist stets gleich, die Inhalte sehr individuell verschieden. Nicht bei allen Eheleuten sind alle Themen überhaupt relevant.
Diese Darstellung stellt den Grundaufbau vor.
1. Personalien, Ehedaten Beispiel: Vorsorgender Vertrag vor der Eheschließung Beispiel: Vertrag zu jedem Zeitpunkt nach der Eheschließung 2. Präambel/Status quo |
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