5.6 Wer entscheidet über die weitere Betreuung der Kinder?
Autor: Mainz-Kwasniok
Wenn die Eltern sich einig sind, entscheiden sie kraft Elternrechts ohne staatliche Einmischung. Sind sie uneinig, kann jeder die Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen.
Letzte redaktionelle Änderung: 15.05.2024
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