5.1 Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020

Autor: Mainz-Kwasniok

Ist der Elternunterhalt tot?

Als im November 2019 das "Angehörigen-Entlastungsgesetz" verabschiedet wurde, las man allenthalben: "Der Elternunterhalt ist tot".

Zum Jahresbeginn 2020 war das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) wie geplant in Kraft getreten. Es gilt für den Elternunterhalt ab Januar 2020, nicht rückwirkend.

Die durch die Gesetzesänderung unmittelbar bewirkte finanzielle Entlastung der Unterhaltsverpflichteten beschreibt nur einen Teilaspekt der Gesetzesreform. Mindestens ebenso wichtig ist die mit der Reform verbundene Stabilisierung der innerfamiliären Beziehungen. Die meisten Eltern müssen keine Sorge mehr haben, dass ihre Kinder im Pflegefall für die Kosten herangezogen werden, und ihre Kinder müssen nicht mehr mit einem Rückgriff des Sozialhilfeträgers rechnen. Fälle, in denen allein das Auskunftsverlangen zu einer monate- oder gar jahrelangen Belastung führte, obwohl letztlich kein Unterhalt geschuldet wurde, sollte es künftig nicht mehr geben.

Das Sozialamt geht in Vorleistung, leitet den Unterhaltsanspruch gegen die Kinder auf sich über - und dann ist zu prüfen, wie sehr der Staat die Kinder entlasten will.

Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes