OLG Stuttgart - Beschluss vom 08.10.2002 (2 Ws 218/02)
Das gemäß § 304 Abs. 1 StPO zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht hat es die Jugendkammer abgelehnt, die Nebenklage des Verletzten, vertreten durch Rechtsanwalt T. K., zuzulassen. Die [...]