Autor: Grube |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Der Mandant meldet sich telefonisch beim Verteidiger und teilt mit, dass im Rahmen eines gegen ihn laufenden, ihm bisher nicht bekannten Ermittlungsverfahrens gerade bei ihm durchsucht wird. Er bittet um Verhaltensanweisungen. Der Verteidiger ist in der Lage, sich sofort zum Durchsuchungsobjekt zu begeben und bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Welche Maßnahmen wird er ergreifen?
Lösung
Der Verteidiger sollte den Mandanten zunächst beruhigen und sich durch strukturierte Fragen einen Überblick über die Situation verschaffen. Dabei ist zu klären:
![]() | Wurde ein Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt, oder haben sich die Beamten auf Gefahr im Verzug berufen? |
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