20.1.4 Mängel der Anklageschrift

Autor: Weise

Mängel des Anklagesatzes

20.17

Im Anklagesatz muss die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat im Sinne eines einmaligen historischen Vorgangs36)

beschrieben sein. Wird der Anklagesatz dieser Umgrenzungsfunktion nicht gerecht, leitet der Vorsitzende die Verfahrensakten mit der Möglichkeit der Nachbesserung an die Staatsanwaltschaft zurück (siehe Rdnr. 20.11). Ist eine derartige Nachbesserung unmöglich, oder kommt die Staatsanwaltschaft der Anregung des Gerichts nicht nach, ist die Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 204 Abs. 1 StPO abzulehnen.37) Soweit der Anklagesatz den Angeschuldigten über den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf aufklären soll (Informationsfunktion), stellen diesbezügliche Mängel die Wirksamkeit der Anklageerhebung nicht in Frage.38)

Bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen zum einen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden. Aus der besonderen rechtlichen Ausgestaltung eines Tatbestands können sich zum anderen erhöhte Anforderungen an eine hinreichende Umgrenzung ergeben.39)

Mängel im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen

20.18