Amtsgericht Mannheim
- Ermittlungsrichter -
(Anschrift)
Vorab per Fax: 0621 292-xxxx
Ermittlungsverfahren
gegen M.M.
wegen schweren Raubs
Az. ...
Gegen
die Ausführung des Beschlusses des
Amtsgerichts Mannheim vom 13.02.2020
gegen den Beschuldigten M.M.
wird
im Auftrag der betroffenen Ehefrau des
Beschuldigten C.M.
gem. § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO
die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Art und Weise ihres Vollzugs beantragt.
I. Frau C.M. wurde durch die
Staatsanwaltschaft Mannheim am 02.06.2020 mitgeteilt, dass mehrere Gespräche,
welche sie mit ihrem Ehemann im Zeitraum vom 21.02.2020 bis zum 26.04.2020 in
dessen Pkw Mercedes
II. Der vom AG Mannheim erlassene Beschluss ist nicht rechtmäßig zustande gekommen, weil hierbei keine Berücksichtigung gefunden hat, dass hierdurch der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt worden ist. Dies beruht darauf, dass die Antragstellerin zeitweise einer Erwerbstätigkeit als Escort-Service nachgeht und dabei auch den vorbezeichneten Pkw ihres Gatten benutzt.
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