Autoren: Henke/Schwürzer |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Dem Mandanten wird eine Steuerhinterziehung zur Last gelegt, da bei einem Kaufvertrag über eine Immobilie ein deutlich niedriger Kaufpreis beurkundet worden sein soll, als tatsächlich bezahlt worden ist. Den Ermittlungsbehörden wird eine Tonbandaufnahme zugespielt. Der Mandant soll gegenüber dem Verkäufer geäußert haben, dass er zwar einsehe, in der aktuellen Marktlage den gewünschten Kaufpreis zu zahlen, dass dann aber der Verkäufer ihm entgegenkommen müsse, damit er netto nur den von ihm leistbaren Preis zahlen müsse. Er könne eine Differenz "schwarz" leisten.
Was ist zu tun?
Lösung
Im vorliegenden Sachverhalt greift kein ausdrückliches Beschlagnahmeverbot (vgl. hierzu Rdnr. 4.66).
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