Autor: Dehne-Niemann |
Kurzüberblick
Sachverhalt
Gegen B wird wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) ermittelt. B beauftragt Rechtsanwalt R mit seiner Verteidigung. R trägt bei der Staatsanwaltschaft auf Gewährung von Akteneinsicht an. Eine Reaktion erfolgt - auch auf wiederholte Einsichtsgesuche und telefonische Nachfrage bei der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft - jedoch nicht. Was sollte Rechtsanwalt R tun?
Lösung
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