LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.06.2013 (L 12 BK 22/12)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 11.10.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]