LG Berlin, vom 29.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 576/00
Zurückweisung einer Kündigung wegen nicht ausreichender schriftlicher Vollmachtsurkunden
KG, Urteil vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 8 U 9783/00
DRsp Nr. 2002/13910
Zurückweisung einer Kündigung wegen nicht ausreichender schriftlicher Vollmachtsurkunden
Das Zurückweisungsrecht nach § 174BGB besteht nicht nur, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt, sondern auch, wenn die Vollmacht die Befugnis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit ergibt .