Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsteller als Erbe einen von der Erblasserin nicht ausgenutzten Verlustabzug geltend machen kann.
Der Antragsteller ist ausweislich des gemeinschaftlichen Erbscheins vom 12. Januar 2001 zu 1/2 Erbe seiner im Februar 1999 verstorbenen Großmutter A., Miterbin zu 1/2 ist Frau B. Die Großmutter des Antragstellers erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Objekt in X. (Geschäfts- und Wohnhaus, Baubeginn 1988), die sie für die Jahre 1988 bis 1991 in folgender Höhe geltend machte:
1988: ./. 152.273 DM
1989: ./. 461.480 DM
1990: 85.731 DM
1991: ./. 137.675 DM
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