Auf die Berufung des Beklagten werden das am 21. Januar 2015 verkündete Teil-Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg und das diesem zugrunde liegende Verfahren aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 55.550,09 € nebst Zinsen seit dem 2. April 2013 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte mindestens 54 %. Im übrigen bleibt die Entscheidung über diese Kosten dem Landgericht vorbehalten.
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