Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 7. Mai 2010 wird die Beanstandung in Ziffer 3.b) der Zwischenverfügung des Amtsgerichts Kiel - Vereinsregister - vom 1. April 2010 aufgehoben.
Das Registergericht wird angewiesen, bei der Entscheidung über die Eintragung des Betroffenen von seinen Bedenken Abstand zu nehmen, wonach der Vereinszweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei.
I. Der Betroffene begehrt seine Eintragung in das Vereinsregister. Er wendet sich gegen eine Zwischenverfügung des Registergerichts, wonach der Vereinszweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sei und der Betroffene daher bei weiterer Verfolgung dieses Zwecks nicht in das Vereinsregister eingetragen werden könne.
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