Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für Grundstückszuwendungen.
Laut Urkunde des Notars ... in F vom 28. Dezember 1995 (Nr. 357/1995 der Urkundenrolle) erwarb die Klägerin von ihren Großeltern E. und Ch. H. sowie von ihrem Vater E. H. "im Wege der Schenkung" Miteigentumsanteile an mehreren im Grundbuch von H Blatt 6071 sowie im Grundbuch von G Blatt 3991 und Blatt 1584 eingetragenen Grundstücken. Übertragen wurde jeweils ein 1/6 Anteil an Miteigentumsanteilen von je 1/3. Den Schenkern wurden Nießbrauchsrechte eingeräumt. In § 5 der Urkunde wurde die Auflassung erklärt (Bl. 1 bis 24 der Schenkungsteuerakten St.Nr. 483/6301/3).
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