I.
Die am 24.10.1913 geborene Erblasserin war verheiratet mit J R. Die Beteiligten zu 1 - 3) sind die aus dieser Ehe hervorgegangenen Kinder. Weitere Kinder der Erblasserin sind nicht vorhanden. Der Ehemann der Erblasserin ist am 7.5.1988 vorverstorben.
Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 29.1.1985 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament mit folgendem Wortlaut:
Unser letzter Wille
Wir, die Eheleute J R und K R geborene erklären unseren letzten Willen wie folgt:
Wir setzen uns gegenseitig zu unumschränkten Alleinerben ein, mit der Maßgabe, dass der Überlebende von uns über das beiderseitige Vermögen frei und unbeschränkt verfügen darf. Der Überlebende von uns beruft zu seinen Alleinerben:
Unsere Töchter
Helga, geboren am 28.2.1941
Karin, geboren am 4.11.1943
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