LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 4093/01
AG München,
Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige Berechtigungen bei Rückübereignungsansprüchen zugunsten einzelner Ehegatten
BayObLG, Beschluss vom 01.08.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 72/01
DRsp Nr. 2002/13265
Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige Berechtigungen bei Rückübereignungsansprüchen zugunsten einzelner Ehegatten
»1. Ein an mehrere alternative Bedingungen geknüpfter Rückübertragungsanspruch wird durch nur eine Vormerkung gesichert.2. Überlassen Eheleute ihren gemeinschaftlichen Grundbesitz an ihre beiden Abkömmlinge je zur Hälfte und soll jedem der Ehegatten ein durch Vormerkung zu sichernder Rückübereignungsanspruch gegen jeden der Erwerber zustehen, so handelt es sich um nebeneinander selbständig bestehende Berechtigungen, auf die § 47GBO nicht anwendbar ist.«