Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung
OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2002 - Aktenzeichen 7 AR 42/01
DRsp Nr. 2005/14777
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung
»1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 12FGG. Es müssen daher alle Möglichkeiten der Aufklärung des Sachverhaltes durch Befragung der Beteiligten, Auskünfte bei Behörden usw. wahrgenommen werden.2. Eine Vorlage nach § 5 Abs. 1FGG zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht darf nur dann erfolgen, wenn die für die Zuständigkeit maßgeblichen Verhältnisse von dem vorlegenden Gericht so weit wie möglich geklärt sind.«