Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Landshut vom 5. Dezember 2014, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen die von ihrem am 13. Mai 2012 verstorbenen Vater Kurt S. erhaltenen Zuwendungen so vollständig angegeben hat, als sie dazu im Stande ist.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
4. 5.
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