Vertragliche Versorgungsansprüche sind steuerpflichtig
FG Münster, vom 31.01.2002 - Aktenzeichen K 2322/00 Erb
DRsp Nr. 2002/9657
Vertragliche Versorgungsansprüche sind steuerpflichtig
Zu den steuerpflichtigen Erwerben i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4ErbStG gehört auch die Pension der Witwe des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Eine Minderung des Barwertes der Pension um die künftige ertragsteuerliche Belastung ist nicht vorzunehmen.