Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 2. Februar 2012
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
A.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die ehemaligen Gesellschafter einer in 2009 vollbeendeten OHG. Im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 2008 rechnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) die als Betriebsausgabe abgezogene Gewerbesteuer in Höhe von 43.983 € außerbilanziell hinzu. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2013, 1475 abgedruckt.
Mit ihrer Revision rügen die Kläger die Verletzung materiellen Rechts.
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