Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) zur Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides berechtigt war.
Die Kläger (Kl.) sind Eheleute, die im Streitjahr 1996 zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt wurden.
Die Klin. wurde im Wege des Erbfalls 1996 Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Betriebes in A. (3,3803 ha). Am 27.12.1996 teilte sie dem Bekl. mit, dass der ererbte Betrieb mit Wirkung zum 01.10.1996 aufgegeben worden sei. Mit Schreiben vom 21.05.1997 teilte sie mit, dass ein vorläufiger Aufgabegewinn in Höhe von 178.493 DM entstanden sei, wobei die zu Grunde gelegten Werte aus einem Wertgutachten des Gutachterausschusses des Kreises B. vom 18.03.1997 stammten.
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