LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 24 T 144/97
AG Bad Kissingen, - Vorinstanzaktenzeichen VI 645/96
Unzulässigkeit bedingt eingelegter weiteren Beschwerde - Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht - Sachverständigengutachten zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit
BayObLG, Beschluss vom 12.06.2002 - Aktenzeichen 1Z BRH 1/02
DRsp Nr. 2002/11174
Unzulässigkeit bedingt eingelegter weiteren Beschwerde - Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht - Sachverständigengutachten zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit
»1. Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten weiteren Beschwerde.2. Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg der eingelegten weiteren Beschwerde.3. Zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB.«