Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (
Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Außergerichtliche Kosten der Parteien im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
I.
Die Antragsteller begehren Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Antragsgegnerin als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass des am ...Oktober 2011 verstorbenen A.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|