Der Kläger, langjähriger Lebensgefährte und testamentarischer Erbe des im September 1993 nach langer Krankheit in W. verstorbenen E., hat die Eltern des Verstorbenen, die in K. lebten, auf Zustimmung zur Rückbettung der sterblichen Überreste ihres Sohns von K. auf den Friedhof in W. in Anspruch genommen. Der Zweitbeklagte ist im Verlaufe des Rechtsstreits verstorben. Die beiden Kinder haben als Erben den Rechtsstreit aufgenommen.
E. war im September 1993, seinem Wunsche entsprechend, in W. bestattet worden. Im September 1996 ließen seine Eltern ihn, ohne den Kläger zu informieren und ohne sein Einverständnis einzuholen, in W. exhumieren und in K. erneut beisetzen. Das Verhältnis zwischen den Eltern und dem Kläger war inzwischen durch einen längeren Rechtsstreit wegen des Pflichtteilsrechts der Eltern und wegen einer Strafanzeige gegen den Kläger sehr gestört.
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