I.
Die im Jahre 2000 im Alter von 92 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet; ihre beiden Kinder sind ohne Hinterlassung von Abkömmlingen vorverstorben: Die Tochter verstarb 1971, der an Muskelschwund leidende Sohn verstarb 1995. Der Beteiligte zu 3 ist der Neffe der Erblasserin; die Beteiligten zu 1 und 2 sind dessen Sohn und Schwiegertochter. Der Nachlass besteht aus Geldvermögen von DM 676164 und Grundvermögen, nämlich dem von der Erblasserin bewohnten Wohn- und Geschäftshaus im Wert von DM 444598, einem Weganteil im Wert von DM 3588, einem Einfamilienhaus im Wert von DM 56570 (einschließlich Renovierung) und - in Erbengemeinschaft zu je 1/2 mit dem Beteiligten zu 3 - einem Wohnhaus zum Anteilswert von DM 82177. Die Beteiligte zu 4 ist Mieterin des Ladengeschäfts in dem Wohn- und Geschäftsheim.
Die Erblasserin verfasste am 28.8.1995 folgendes privatschriftliche Testament:
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