I.
Die im Alter von 86 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und hatte aus ihrer einzigen Ehe einen Sohn. Sie lebte seit 1954 von ihrem Ehemann getrennt. Ihr Ehemann ist 1962 trotz Fortbestehens dieser Ehe eine zweite (bigamische) Ehe eingegangen, aus der ein Sohn (Beteiligter zu 3) hervorgegangen ist. Hiervon hat die Erblasserin erst nach dem Tod ihres 1989 verstorbenen Ehemannes erfahren.
Im Jahr 1953 hatten die Eheleute einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem der Ehemann die Erblasserin zur Alleinerbin einsetzte und seinerseits auf alle Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete. Die Erblasserin traf in diesem Vertrag keine letztwillige Verfügung.
Ein handschriftliches Testament der Erblasserin vom 18.11.1957 hat im wesentlichen folgenden Wortlaut:
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