Der Kläger (Kl) ist aufgrund notariellen Testaments alleiniger Erbe seines am...verstorbenen Vaters geworden. Das Testament enthielt keinen Hinweis auf Auslandsvermögen des Vaters. Der Erbschein wurde dem Kl am...erteilt.
Am 09.07.1997 reichte der Kl eine Erbschaftsteuererklärung bei dem seinerzeit zuständigen Finanzamt ein, aus der sich für ihn kein steuerpflichtiger Erwerb und kein Anhaltspunkt für in Luxemburg vorhandenes Auslandsvermögen ergab.
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