Die Antragstellerin hat die alleinige elterliche Sorge für den geborenen. Nachdem der Kindesvater - die Ehe der Kindeseltern ist geschieden - die Erbschaft nach seiner am verstorbenen Mutter, ausgeschlagen hat, hat die Kindesmutter für den Minderjährigen, dem die Erbschaft durch die erklärte Ausschlagung seines Vaters angefallen ist, ausgeschlagen.
Nach Mitteilung des Amtsgerichts Lahnstein hat der Kindesvater und sein Bruder der ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen hat, angegeben, der Nachlass sei überschuldet.
Mit Schriftsatz vom 11.9.2001 hat die Prozeßbevollmächtigte der Kindesmutter dargetan, dass die Erblasserin Verbindlichkeiten gegenüber der X-Bank AG Hannover und der Y-Bank AG Hamburg insgesamt Schulden in Höhe von 51.000,-- DM hatte.
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