Der Erblasser und dessen erste Ehefrau haben am 13.07.1979 ein notarielles Testament errichtet, in dem sie folgende letztwilligen Verfügungen getroffen haben:
"1. Wir setzen uns gegenseitig als ausschließliche Alleinerben ein.
2. Der Überlebende von uns beiden soll in der Verfügung über den Nachlaß des Erstversterbenden und über sein eigenes Vermögen in keiner Weise beschränkt sein.
3. Verlangt eines unserer Kinder aus dem Nachlaß des zuerst Versterbenden seinen Pflichtteil, so soll es auch nach dem Tod des zuletzt Versterbenden nur den Pflichtteil aus dessen Nachlaß erhalten.
4. Weiteres haben wir nicht zu bestimmen."
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|