Die Beteiligten streiten darüber, ob Geldleistungen der Schenkungsteuer unterliegen, mit denen Steuervorteile ausgeglichen werden sollten, die im Rahmen einer einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung dadurch entstanden sind, dass ein Ehegatte seine positiven Einkünfte im Wege des Verlustausgleichs mit negativen Einkünften seines Ehepartners verrechnen konnte.
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