Die Klägerin nimmt die beklagten Rechtsanwälte auf Schadenersatz in Anspruch.
Am 13. Januar 1988 schloss die am 21. Oktober 1938 geborene Klägerin mit ihrem damaligen Ehemann eine Scheidungsvereinbarung . Am 16. oder 17. Februar 1997 verstarb der geschiedene Ehemann der Klägerin (im folgenden: Erblasser). Das Nachlassgericht ordnete am 16. Juni 1997 die Nachlassverwaltung an und bestimmte Rechtsanwalt J zum Nachlassverwalter.
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