Rückabwicklung von Abhebungen von einem Sparkonto; Darlegungs- und Beweislast bei Handeln aufgrund einer Vollmacht
OLG Bamberg, vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 4 U 116/01
DRsp Nr. 2005/3669
Rückabwicklung von Abhebungen von einem Sparkonto; Darlegungs- und Beweislast bei Handeln aufgrund einer Vollmacht
Wer aufgrund einer Vollmacht des Kontoinhabers Geld von einem Sparkonto abhebt, muß im Rahmen der Rückforderung nach Bereicherungsgrundsätzen abweichend von der grundsätzlich geregelten Darlegungs- und Beweislast den behaupteten Rechtsgrund für die Abhebung beweisen.