I. Die Beklagte wendet sich mit der Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle, mit dem sie verpflichtet wird, dem Kläger als Rechtsnachfolger der 1985 verstorbenen Helene S. deren im Rahmen einer ungeteilten Erbengemeinschaft mit der Beigeladenen zu 4 bestehenden Anteil an dem Grundstück Große U...straße 4 in H. (Flur 30, Flurstück 41) zurückzuübertragen. Derzeitige Verfügungsberechtigte des zwischenzeitlich volkseigenen Anteils ist die Bundesrepublik Deutschland, die Beigeladene zu 5. Das Grundstück ist mit einem Mietwohnhaus bebaut.
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