LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 1049/2000
AG Groß Gerau, - Vorinstanzaktenzeichen 41 VI P 23/00
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.03.2002 (20 W 460/01) - DRsp Nr. 2002/6736
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 20 W 460/01
DRsp Nr. 2002/6736
»Das Nachlassgericht muss bei der Erteilung eines Erbscheins prüfen, ob der von dem Betreuer der bewusstlosen Erblasserin erhobene Ehescheidungsantrag Erfolg gehabt hätte, wenn die Erblasserin nicht vor der Entscheidung des Familiengerichts gestorben wäre. Der Verlust des Bewusstseins eines Ehegatten kann nicht ohne weiteres mit dem Zeitpunkt der Trennung gleichgesetzt werden. (§§ 1933, 1565, 1566, 1567BGB; §§ 12, 25, 27, 28FGG)«