ArbG Frankfurt/Main, vom 11.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4240/99
Mehrarbeit: Anspruch - Gleichbehandlungsgebot
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.09.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 1122/00
DRsp Nr. 2002/16948
Mehrarbeit: Anspruch - Gleichbehandlungsgebot
»1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, ohne sachlichen Grund Arbeitnehmer, die Mehrarbeit leisten wollen, davon auszuschließen, wenn Mehrarbeit für vergleichbare Arbeitnehmer angeordnet oder angenommen wird.2. Der arbeitswillige Arbeitnehmer, der zu Unrecht zu Mehrarbeit nicht herangezogen wurde, kann dafür unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs Vergütung verlangen.«