LG Würzburg - Urteil vom 18.02.1986 (2 O 10/86) - DRsp Nr. 1998/12372
LG Würzburg, Urteil vom 18.02.1986 - Aktenzeichen 2 O 10/86
DRsp Nr. 1998/12372
Die Annahme eines Landguts setzt voraus, daß der Hof zur Zeit des Erbfalls eine zum selbständigen Betrieb der Landwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt, die mit den nötigen Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden versehen ist und tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird.