Streitig ist, ob der Steueranspruch des Beklagten verjährt ist.
I.
Der am 16. Januar 1977 in München verstorbene Erblasser ... wurde aufgrund des privatschriftlichen Testaments vom 11. Februar 1975 u. a. von seinem Sohn, dem Kläger, zu 1/3 beerbt. Neben ihm hatte auch seine Mutter O. geerbt. Der Testamentsvollstrecker war der Steuerberater des Klägers ... (s. Bl. 9 FA-Akte). In den Nachlass fiel u. a. eine Beteiligung in Höhe von 50 % an der Besitzgesellschaft K., welche zu 68,169 % mit einem lebenslänglichen Nießbrauch/Rente zugunsten von Frau C., der Ehefrau des Erblassers und Mutter des Klägers, belastet war (2.750 DM monatlich; s. Bl. 59 FA-Akte).
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