Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erlass der Erbschaftsteuer wegen eines nach dem Erbfall eingetretenen Kursverfalls von Aktien (§§ 163, 227 Abgabenordnung - AO -; §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 11 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG -).
I.
Der am 16. Mai 1999 in München verstorbene Erblasser ... hat in seinem Testament vom 1. August 1997 ein Vermächtnis für die Klägerin angeordnet.
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