Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 11. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 280,00 Euro festgesetzt.
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