I.
Der am 22.7.1999 im Alter von 65 Jahren verstorbene Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Er hatte mit eigenhändigem Testament vom 19.3.1992 seinen ebenfalls unverheirateten und kinderlosen Bruder zu seinem Alleinerben eingesetzt. Dieser verstarb am 4.2.1999.
Neben dem Testament vom 19.3.1992 liegt ein weiteres eigenhändiges Testament des Erblassers vom 15.2.1999 vor. Dieses hat folgenden Wortlaut:
"Im Falle meines Ableben soll ... (Beteiligte zu 1) alleiniger Ebe sein."
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