Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. April 2014 3 K 1915/12 Erb aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Insolvenzverwalter über den Nachlass des am 8. Mai 2009 verstorbenen Erblasser. Erben sind je zur Hälfte die Tochter und die Lebensgefährtin des Erblassers. Das Nachlassinsolvenzverfahren wurde am 25. Mai 2010 eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestimmt.
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